In dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Berufszulassung, welches zum 01.08.18 in Kraft getreten ist, ist neu eine Weiterbildungspflicht enthalten: Alle Wohnungsverwalter und Immobilienmakler müssen nach einer Übergangsfrist regelmäßig Weiterbildung von 20 Stunden in drei Jahren nachweisen. Das Wirtschaftsministerium hat in einem Referentenentwurf vom 19.10.17 erstmals Regeln dazu veröffentlicht. Immobilienverbände haben bereits Verbesserungen angemahnt, so dass noch offen ist, ob erneut ein Gesetzentwurf zu einer Sachkundeprüfung entstehen wird.

 

Änderung der MaBV: Berufszulassung für Wohnungsverwalter und Immobilienmakler gebunden an WeiterbildungDie Ausführungsbestimmungen stehen in einem neu aufgenommenen § 15 in der MaBV – Makler- und Bauträgerverordnung. In den Anlagen zum Paragrafen sind auch die möglichen Inhalte einer anerkannten Weiterbildung und Qualitätsanforderungen an die Schulung und an das Bildungsinstitut festgelegt.

Eine Überprüfung ergibt, dass fast alle Seminare und Lehrgänge der gtw Weiterbildung die inhaltlichen und qualitativen Kriterien erfüllen. Ein Kurs bei der gtw kann also im Sinne der Weiterbildungsverpflichtung anerkannt werden. Teilnehmer an unseren Lehrgängen erhalten seit jeher transparente Informationen und Zertifikate, deren Aussagekraft den Vorgaben der MaBV entsprechen.

Die gtw hat in den letzten Jahren die im Gesetzgebungsverfahren diskutierten Verfahren und Inhalte laufend in den Seminaren berücksichtigt, was sich heute für die Teilnehmer auszahlt.

 

Beratung mit Hr Szeibert

Über diese eher niedrige Herausforderung der Weiterbildungspflicht hinaus, werden die anerkannten Branchenverbände wie VDIV – Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. und IVD Immobilienverband Deutschland e. V., sicherlich weiterhin an ihren Restriktionen zur Aufnahme von Mitgliedern in den Verband festhalten. Der Zugang zu den renommierten Fachverbänden ist nämlich derzeit an die Überprüfung der Fachkunde gebunden. Bestandene Prüfungszertifikate unserer Fachlehrgänge werden hierfür bereits anerkannt. 

 

 

Wir empfehlen allen Immobilienmaklern, Mietwohnungsverwaltern und WEG-Verwaltern daher, dass sie heute loslegen und sich fit machen, dann sehen sie die künftige Weiterbildungspflicht gelassen und verschaffen sich gleichzeitig einen Marktvorteil durch Wissen und überzeugende Fachkompetenz.

 

Wenn Sie sich für Fachkundeseminare oder berufsbildende Lehrgänge interessieren, möchten wir Sie einladen, weiter zu lesen:

Die neue Gesetzgebung können Sie in den weiteren FAQ und Newsmeldungen der gtw verfolgen: https://gtw.de/die-news-der-gtw-weiterbildung-fuer-die-immobilienwirtschaft/ . Wir empfehlen Ihnen auch, die bei den Lehrgängen und Seminaren hinterlegten Merkblätter zur Gewerbeanmeldung zu studieren.

10.11.2017, überarbeitet am 7.8.2018