Herr Szeibert, wenn ich bei Ihnen den Abschluss mache, ist das dann schon der IHK-Abschluss?

 

Ja und nein; ja, das gtw-Zertifikat ist ein anerkanntes Zertifikat, wie ein IHK-Zertifikat der IHK-Akademie — und nein, es ist kein öffentlich-rechtlicher Berufsabschluss. Der privatrechtliche Begriff des IHK-Zertifikates ist zu unterscheiden von dem des öffentlich rechtlichen IHK-Abschlusses. Dieser bedeutet einen staatlich geregelten Berufsabschluss. Der wird oft fälschlicherweise ebenso als IHK-Zertifikat bezeichnet. Das ist verwirrend. Ein IHK-Zertifikat entspricht noch lange nicht einem IHK-(Berufs-)Abschluss.

 

Beratung mit Hr SzeibertDie öffentlich-rechtlich anerkannte Berufsabschlussprüfung und die Aufstiegsfortbildungsprüfung müssen immer direkt von der Industrie- und Handelskammer abgenommen werden. Die IHK hat als Kammer und Interessensvertreterin der Industrie vom Gesetzgeber seit dem Jahr 1956 den Auftrag, hoheitliche Aufgaben in der Berufsbildung zu übernehmen.

 

In der Immobilienwirtschaft gibt es nur diese gesetzlich geregelten Berufs-Prüfungen und Berufsabschlüsse:

 

Weitere gesetzlich geregelte Abschlüsse gibt es derzeit für die Immobilienwirtschaft nicht.

Das bedeutet, dass alle anderen IHK-Zertifikate reine Bildungsträgerzertifikate sind, und keine IHK-Berufs-Abschlüsse darstellen.

 

Bei IHK-Abschlüssen gilt:

Durch die gesetzlichen Prüfungsverordnungen und die Rahmenlehrpläne wird den Akademien, Dozenten und den Prüfern genau vorgegeben, was und in welcher Tiefe Inhalt des Lehrgangs und der Prüfung sein muss. Die Prüfung ist bundeseinheitlich gleich und findet schriftlich am gleichen Termin statt. Termine der mündlichen Prüfung variieren.

 

Christian Szeibert im BüroVon den IHK-Kammern sind die IHK-Akademien zu unterscheiden. 

Vereinfacht gesagt: Die Akademien bilden aus und die Kammern prüfen. Die IHK-Akademien sind privatwirtschaftliche, einzelne Bildungsträger wie die gtw auch. Sie führen Kurse mit Prüfungen durch und stellen interne Bildungsträgerzertifikate aus. Ihre Seminare,  Lehrgänge und Prüfungen z. B. für den „Immobilienmakler IHK“ haben sie selbst konzipiert. All diese Abschlüsse und Zertifikate rund um Immobilienthemen, die ein IHK-Logo tragen und keine IHK-Abschlüsse sind, tragen also das Logo der örtlichen IHK-Akademie, nicht das der Kammer.

 

Bildungsträgerzertifikate, auch solche von ILS, HAF, sgd, TA, BCW usw. sind von Inhalt, Umfang und Tiefe vom Bildungsinteressierten aber auch vom Arbeitgeber im Fall eines Stellenbewerbers immer einzeln zu betrachten. IHK-Zertifikate wie z.B. „Haus- und Grundstücksverwalter IHK“ sind dabei völlig vergleichbar mit den gtw-Zertifikaten der Lehrgänge Geprüfte/r Immobilienverwalter/in (EBZ|gtw|VDIV Deutschland) und Geprüfte/r Immobilienmakler/in (gtw).

 

Jeder private Bildungsträger bemüht sich um die Anerkennung, Nachhaltigkeit, Aktualität und Praxistauglichkeit seiner Lehrgangsinhalte. Bei Angeboten, die nicht auf eine öffentlich-rechtliche Abschlussprüfung hinführen, lohnt es sich also, nachzufragen, ob das Abschlusszertifikat z.B. bei wichtigen Branchenverbänden anerkannt wird!

 

Die gtw hat ihre Lehrgangsinhalte von Anfang an auf die Anforderungen der großen Verbände ausgerichtet, weil sich dort der Bedarf der Branche bündelt. Dadurch ist das gtw-Zertifikat des Lehrgangs Geprüfte/r Immobilienverwalter (EBZ|gtw|VDIV Deutschland) beim VDIV (Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V.) und das Zertifikat des Lehrgangs Geprüfte/r Immobilienmakler/in (gtw) beim IVD (Immobilienverband Deutschland e.V.) als Fachkundenachweis anerkannt.

 

Fazit: Mit dem in der Immobilienwirtschaft anerkannten gtw-Zertifikat sind Sie bestens aufgestellt.

Ob ein erworbenes Zertifikat bei den führenden Branchenverbänden anerkannt ist, können wir von der gtw nur für die gtw-Zertifikate sicher bestätigen. Über die Akzeptanz anderer Zertifikate können nur die Verbände selbst Auskunft geben.

 

Die meisten Interessenten sind vor allem an öffentlich-rechtlichen IHK-Abschlüssen interessiert.

Ob und wann für Sie persönlich der Berufsabschluss Immobilienkaufmann/frau IHK oder Immobilienfachwirt/in IHK zeitnah erreichbar ist, besprechen wir gerne mit Ihnen.

 

Rufen Sie uns an unter Telefon 089- 45 23 45 60.

Ihr Christian Szeibert, Institutsleiter

 

Oktober 2017

 

Dies ist ein Beitrag der Reihe “meistgefragte Fragen an die gtw” – FAQ