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09.02.2024

Übergangsfrist für WEG-Verwalter endet

WEG-Verwalter, die bei Inkrafttreten des neuen Wohnungseigentumsgesetzes vom 01.12.2020 bereits bestellt waren, gelten bis zum 1. Juni 2024 als „zertifizierter Verwalter“ gegenüber der jeweiligen Gemeinschaft, auch wenn sie bis dahin noch keine Prüfung abgelegt haben. Diese Übergangsfrist gilt als sogenannte „Alte-Hasen-Regelung“. Alle WEG-Verwalter, die bislang die Übergangsfrist genutzt haben und die Prüfung bei der IHK noch nicht abgelegt haben, sollten dies bis Ende Mai 2024 nachholen. Rechtlich haben Wohnungseigentumsgemeinschaften bereits seit dem 01.12.2023 Anspruch auf eine „ordnungsgemäße Verwaltung“ durch einen „zertifizierten Verwalter“. Dies gilt bei Neu- oder Wiederbestellung des Verwalters.

Warum ist die Zertifizierung als Verwalter so wichtig?

Eine “ordnungsgemäße Verwaltung” gem. § 19, Abs. 2 WEG ist ein zentraler Bestandteil für eine harmonische und gut funktionierende Eigentümergemeinschaft. Zertifizierte Verwalter verfügen über das Fachwissen und die Fähigkeiten, die für die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung von Wohneigentum erforderlich sind. Von der Buchführung über die Organisation von Eigentümerversammlungen bis hin zur Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums – ein zertifizierter Verwalter gewährleistet, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und die Interessen der Eigentümer bestmöglich vertreten werden.

Welche Ausnahmen von der Zertifizierungspflicht gibt es?

Ausgenommen von der Zertifizierungspflicht sind u. a. Immobilienkaufleute und Immobilienfachwirt:innen mit IHK-Abschluss; sie gelten “zertifizierten Verwaltern” rechtlich gleichgestellt. Außerdem gibt es eine dauerhafte Ausnahme für Kleingemeinschaften von bis zu acht Sondereigentumseinheiten, bei denen ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt.

Für wen gilt die Zertifizierungspflicht?

Bei Einzelunternehmen muss sich der Inhaber bzw. die Inhaberin der Immobilienverwaltung zertifizieren lassen. Bei Verwaltungsunternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaften (bspw. OHG und KG) oder einer juristischen Person (bspw. GmbH und AG) darf sich das Verwaltungsunternehmen dann als „Zertifizierter Verwalter“ bezeichnen, wenn die Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, selbst zertifiziert sind. Unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung beschäftigt ist, wer Eigentümerversammlungen leitet oder außerhalb einer Versammlung Entscheidungen als Verwalter trifft.

Optimal gerüstet – gtw-Vorbereitungsseminare für die „Zertifizierte Verwalter“-Prüfung

Unsere Seminare zur Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung sind speziell darauf ausgerichtet, Sie optimal auf die Anforderungen der Prüfung vorzubereiten. Unter der Anleitung unserer erfahrenen Dozentinnen und Dozenten werden Sie nicht nur alle rechtlichen Grundlagen und Vorschriften kennenlernen, sondern erhalten anhand von Musterfragen auch praktische Tipps für die Prüfung sowie zum Prüfungsablauf. Die gtw-Seminare decken alle relevanten Themen der Prüfungsverordnung (ZertVerwV) ab und geben Ihnen das notwendige Selbstvertrauen, die schriftliche und mündliche Prüfung bei der IHK mit Erfolg zu meistern.

Aktualisieren Sie Ihr Fachwissen nach neuestem Gesetzestand!

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, sich rechtzeitig vorzubereiten und die erforderlichen Qualifikationen zu erlangen, um die Kontinuität in der Verwaltungstätigkeit sicherzustellen und rechtliche Konformität zu gewährleisten. Unsere Prüfungsvorbereitungsseminare bieten Ihnen die ideale Gelegenheit, sich nicht nur gezielt auf die Prüfung vorzubereiten, sondern auch Ihr vorhandenes Fachwissen zu aktualisieren und zu vertiefen. Außerdem können die Module vollumfänglich auf die weiterhin bestehende Weiterbildungspflicht gem. § 34c GewO angerechnet werden, nach der Verwalter von Wohnimmobilien innerhalb von drei Kalenderjahren 20 Stunden Weiterbildung absolvieren müssen.

Die gtw Weiterbildung GmbH bietet Ihnen zur zielgerichteten Prüfungsvorbereitung vier kombinierbare Seminarmodule an, die alle geforderten Prüfungsinhalte, die in der Rechtsverordnung sowie im Rahmenplan des DIHK festgelegt sind, abdecken:

Hier können Sie sich die Broschüre mit allen vier Modulen herunterladen.

gtw-Lehrgänge zum Erwerb umfassenderen Wissens

Wenn Sie eine umfassendere Weiterbildung zu diesen Themen suchen, empfehlen wir Ihnen unseren Lehrgang  Geprüfte:r Immobilienverwalter:in (EBZ|gtw|VDIV Deutschland); für berufserfahrene Wohnungsverwalter:innen bieten wir darauf aufbauend den Lehrgang Geprüfte:r Immobilienfachwirt:in (gtw) & (IHK) an.

Die nächsten Termine für die Lehrgänge:

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