28.02.2020

Lernsituation im Team Mann mit Frau

Foto: © Fotolia 2009

Gute Nachrichten für alle Weiterbildungsinteressierten, die eine Aufstiegsfortbildung zum/zur Immobilienfachwirt/in (IHK) planen: Die Lehrgangskosten für die Aufstiegsfortbildung sind ab Herbst 2020 im Zuge einer kräftigen finanziellen Aufstockung des Aufstiegs-BAföG durch die Bundesregierung bis zu 100 % förderfähig.

350 Millionen Euro zusätzlich bis Ende 2021 für Aufstiegsfortbildungen bereitgestellt

Der Bundestag hat am 14. Februar 2020 eine kräftige finanzielle Aufstockung des Aufstiegs-BAföG – ehemals „Meister-BAföG“ – beschlossen. Im August 2020 soll die Gesetzesnovelle in Kraft treten. Berufliche Karrieren sollen damit gegenüber akademischen Abschlüssen an Hochschulen deutlich attraktiver werden. Das neue Aufstiegs-BAföG sieht für Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – unabhängig von ihrem Alter und Einkommen – stärkere finanzielle Unterstützungen als bisher vor. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung will dafür bis Herbst 2021 zusätzliche 350 Millionen Euro investieren. Damit wird der bisherige Betrag von 280 Euro jährlich mehr als verdoppelt.

Hintergrund für die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen sind neben der rasanten Weiterentwicklung der Digitalisierung und dem damit verbundenen Wandel vieler Berufe der zunehmende Wettbewerb zwischen den Unternehmen, um gut ausgebildete Fachkräfte zu gewinnen. Außerdem hofft man, dass im Zuge der Reform die Zahl der Geförderten wieder steigt; diese war in den letzten sechs Jahren kontinuierlich gesunken.

Welche Verbesserungen sieht das neue Aufstiegs-BAFöG vor?

Damit der berufliche Aufstieg und die Familie besser miteinander zu vereinbaren sind, werden künftig den Geförderten neben höheren Zuschussanteilen auch höhere Freibeträge sowie höhere Darlehenserlasse gewährt.

Folgende Maßnahmen beinhaltet das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG):

  • eine stufenweise (mehrfache) Förderung bis auf „Master-Niveau“ wird eingeführt, d. h., ein Aufstieg auf allen drei Fortbildungsstufen (bspw. vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt) ist dann möglich;
  • der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut (bislang war dies nur für die Hälfte der Kosten der Fall);
  • der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende erhöht sich von monatlich 130 Euro auf 150 Euro;
  • der staatliche Zuschussanteil für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren – bspw. für die Aufstiegsfortbildung „Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK)- erhöht sich von 40 Prozent auf 50 Prozent (der Rest wird durch ein zinsgünstiges Darlehen gefördert);
  • der Belohnungserlass für erfolgreiche Prüfungsabsolventinnen und -absolventen steigt von 40 Prozent auf 50 Prozent;
  • die Stundungs- und Erlassmöglichkeiten für Geringverdiener werden erweitert;
  • Existenzgründer erhalten einen vollständigen Erlass der Darlehensschuld (bei Gründung eines Unternehmens innerhalb von drei Jahren im Anschluss an die Fortbildung).

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an förderfähigen beruflichen Bildungsmaßnahmen in Teilzeit erhalten – unabhängig vom Einkommen – einen Beitrag zu den Kosten ihrer Fortbildung. Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich ein einkommensabhängiger Beitrag zum Lebensunterhalt gezahlt. Die Förderung erfolgt teils als staatlicher Zuschuss (der nicht zurückgezahlt werden muss), teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen.

Wer kann Aufstiegs-BAföG beantragen?

Beantragen können die staatliche Förderung Deutsche, EU-Bürger und Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Deutschland und einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis. Ebenfalls Anspruch auf die staatliche Förderung haben Zuwanderer, die seit mindestens 15 Monaten rechtmäßig in Deutschland leben und arbeiten.

Ist der gtw-Lehrgang zum/zur Immobilienfachwirt/in (gtw) und (IHK) förderfähig?

Laut Gesetz muss eine förderfähige Maßnahme gezielt auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Die besuchte Fortbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Außerdem müssen bei Teilzeitfortbildungen (hierzu gehören auch Fernlehrgänge) die Lehrveranstaltungen monatlich im Durchschnitt 18 Unterrichtsstunden umfassen.

Der berufsbegleitende gtw-Kombinationslehrgang „Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (gtw) und (IHK)“ bereitet auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vor, umfasst insgesamt 690 Stunden und unterliegt dem Fernunterrichtsschutzgesetz. Damit sind die Lehrgangskosten für die Aufstiegsfortbildung zum/zur “Geprüfte/n Immobilienfachwirt/in (gtw) und (IHK)” förderfähig.

Wo beantragt man die Förderung für die Fortbildung?

Der Antrag für das Aufstiegs-BAföG wird in der Regel bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnsitz gestellt.
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG erhalten Sie bei der IHK München und Oberbayern.

Wie wird das Aufstiegs-BAföG steuerlich behandelt?

Die Zahlungen aus dem Aufstiegs-BAföG sind nach § 3 Nr. 11 EStG in voller Höhe von der Einkommensteuer befreit und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt.
Falls der Arbeitgeber die Kosten für die Aufstiegs-Fortbildung übernimmt, ist die Kostenübernahme steuerfrei. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber die Übernahme der Kosten für die Aufstiegsfortbildung vor Abschluss des Vertrags zum Lehrgang schriftlich bestätigt.
Weiterführende Informationen und das (Online-)Antragsformular zum Aufstiegs-BAföG finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.

Können alle gtw-Lehrgänge mit Aufstiegs-BAföG gefördert werden?

Nein, da nur der Kombinationslehrgang “Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (gtw) und (IHK) auf einen öffentlich-rechtlichen Abschluss vorbereitet.

Sie interessieren sich für einen anderen berufsbegleitenden Weiterbildungs-Lehrgang in der Immobilienwirtschaft – als Verwalter/in oder als Makler/in? Dann informieren Sie sich zu den weiteren Fördermöglichkeiten, die wir Ihnen auf dieser Übersicht zusammengestellt haben, oder rufen Sie uns an.
Wir geben Ihnen gerne Auskunft und beraten Sie – individuell und unverbindlich.

Ihr gtw-Team