Die Fortbildungspflicht für Makler – Die wichtigsten Informationen zusammengefasst
Immobilienmakler sind dazu verpflichtet, innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden auf ihre Fortbildung zu verwenden. Denn, kommt ein Immobilienprofi seiner Pflicht zur laufenden Fortbildung nicht nach, können Bußgelder in Höhe bis zu 5.000 Euro die Folge sein. Die jeweiligen Fortbildungen müssen mit einem Nachweis belegt werden und für die kommenden fünf Jahre aufbewahrt werden. Bitten die Behörden um Vorlage, so müssen die Nachweise übermittelt werden. Ist ein Immobilienmakler auch als Verwalter von Wohnimmobilien tätig, dann muss er in diesem Bereich 20 zusätzliche Stunden an Fortbildung absolvieren.
Muss sich jeder Immobilienprofi weiterbilden?
Die Pflicht zur Fortbildung betrifft alle Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler. Auch Mitarbeiter, welche an der Vermittlung oder Verwaltung von Immobilien mitwirken, sind hier eingeschlossen. Das betrifft z. B. Tätigkeiten wie die aktive Teilnahme an Kundengesprächen, die Durchführung von Besichtigungsterminen und die Erstellung von Exposés. Angestellte, die sich ausschließlich administrative Tätigkeiten ausführen, brauchen ihre Weiterbildung nicht nachweisen.
Welche Arten der Weiterbildungsmöglichkeiten sind gestattet?
Die Wahl, welche Art der Fortbildung ausgesucht wird, ist recht frei gestaltet. Hier ist es möglich zwischen Präsenzseminaren, einem begleiteten Selbststudium oder einer betriebsinternen Maßnahme zu wählen. Auch andere Formen der Weiterbildung, die nicht ganz klar definiert werden, sind zulässig.
Wo gibt es die Möglichkeiten der Weiterbildung?
Es gibt eine Vielzahl an Kursen, in denen sich Immobilien-Einsteiger und Profis weiterbilden können. Angebote von Immobilienmakler-Fortbildungen sind nicht immer zwangsläufig zertifiziert oder vom Staat anerkannt. Es muss lediglich gewährleistet sein, dass die Qualitätsstandards bei den Fortbildungen eingehalten werden. Jedes Weiterbildungsangebot muss auf einem systematischen Plan basieren und die Lehrkraft des Kurses muss über die nötige Kompetenz verfügen. Alle Immobilienverbände, wie auch private und unabhängige Bildungsinstitute der Immobilienwirtschaft, wie die gtw, bieten geeignete Weiterbildungskurse an.
Was kosten die Fortbildungen für Immobilienmakler?
Da es sehr viele verschiedene Weiterbildungsformen und Angebote gibt, können die Preise dafür stark variieren. Ein grobes Kostenfenster für ein ernstzunehmendes Seminar beginnt bei ca. 1000 Euro für einen 20-stündigen Kurs. In jedem Fall sind die anfallenden Kosten steuerlich absetzbar, da es sich um berufliche Fort- und Weiterbildung handelt.
Wann müssen die Nachweise über die Fortbildungen vorgelegt werden?
Auf Anfrage von Kunden oder Anweisung von Behörden sind Makler und Verwalter in der Pflicht, ihre absolvierten Fortbildungen und Qualifikationen zu belegen. Dies gilt für die zurückliegenden drei Jahre. Ist der Immobilienprofi nicht in der Lage, die Unterlagen wie gefordert vorzulegen oder legt er diese nur unvollständig vor, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit.
Informationspflicht gegenüber den Kunden
Per Gesetz ist geregelt, dass ein Immobilienmakler oder ein Verwalter seinen Kunden auf Nachfrage seine Qualifikation sowie die während den vergangenen drei Jahren absolvierten Weiterbildungen vorzulegen hat. Es ist möglich, diese Informationen direkt auf der Webseite des Maklers oder Verwalters zu hinterlegen. In diesem Fall, reicht bei Kundennachfrage ein Verweis darauf aus. Die Informationen müssen immer in der Amtssprache des Landes übermittelt werden müssen, in welchem der Auftraggeber wohnt – vorausgesetzt, es handelt sich um ein EU-Mitgliedsstaat oder ein Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums.
Pflicht zur Aufbewahrung der entsprechenden Nachweise
Makler und Verwalter müssen die Nachweise über erfolgte Weiterbildungsmaßnahmen über fünf Jahre aufbewahren. Diser Zeitraum beginnt mit dem Ende des Jahres, in welchem die Fortbildung absolviert wurde.
Was passiert, wenn die Pflicht zur Fortbildung für Immobilienmakler nicht eingehalten wird?
Wenn Makler oder Immobilienverwalter den Behörden nach einer entsprechenden Aufforderung nicht rechtzeitig oder vollständig mitteilen, welche Fortbildung sie durchlaufen haben, gilt dies als Ordnungswidrigkeit. Dann kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.