Aufruf der IHK für Bayerns Verwalter: Bereits tätige Immobilienverwalter sind gut beraten, sich baldmöglichst zu registrieren. Lesen Sie hier, warum.
Wir haben in früheren Newsmeldungen der gtw-Website bereits darauf hingewiesen:
Am 1. August wurde mit Einführung der neuen Makler- und Bauträgerverordnung und den neuen Umsetzungsbestimmungen das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassung für Wohnimmobilienverwalter und für Immobilienmakler rechtlich wirksam.
gtw-Geschäftsführer Herr Christian Szeibert hat sich mit den zuständigen Mitarbeitern der IHK München-Oberbayern getroffen. Er konnte das neue Zulassungsverfahren besprechen und sicher gehen, dass die gtw die Verwalter-Seminare für die Weiterbildungspflicht korrekt zertifiziert und die IHK diese entsprechend anrechnet.
Die IHK hat uns gebeten, dass wir mitwirken, damit bereits tätige Immobilienverwalter nicht abwarten bis zum Ende der Übergangsfrist, sondern sich frühzeitig für die Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO anmelden.
So läuft das Zulassungsverfahren ab:
Das 34c-Antrags-Verfahren stützt sich auf ein Onlineportal und auf Hinweise der IHK. Daher ist ein Antrag durch den Gewerbetreibenden Verwalter ohne großen Bürokratieaufwand gut möglich.
„Das Verfahren funktioniert reibungslos“ meinten die Mitarbeiterinnen, „derzeitige Anträge werden in kurzer Zeit bearbeitet und freigegeben.“ Die Zahl der Anträge sei jedoch derzeit noch verhältnismäßig gering, man befürchte eine Antragswelle im Februar. Diese wäre dann mit erheblich verlängerten Bearbeitungszeiten verbunden.
Welche Vorteile bietet eine Gewerberechtliche Zulassung noch in 2018?
- Derzeit ist das Antragsaufkommen bei der für alle bayrischen Wohnimmobilienverwalter* zuständigen IHK München noch sehr moderat, die Bearbeitungszeit ist kurz
- Auch bei den Auskunftsregistern (Handelsregister, Insolvenzregister, polizeiliches Führungszeugnis) sowie dem KVR ist das Antragsaufkommen und die Bearbeitungszeit jetzt noch normal
- Ist die Versicherung ausreichend, dann bescheinigt dies die Versicherungsgesellschaft zeitnah
- Im Herbst ist im Verwalterbüro evtl. noch Luft, es fallen z.B. noch keine Betriebskostenabrechnungen für 2018 an. Schneeräumen ist noch nicht nötig und der Ansturm an Eigentümerwechseln („Investorenrallye“) hat noch nicht begonnen
- Die Weiterbildungspflicht ist davon unabhängig, sie startet bei jetzt bereits tätigen Verwaltern und deren Angestellten ohnehin schon im Kalenderjahr 2018
- Sie haben jetzt noch Zeit, den Betrieb auf die neuen Bestimmungen einzustellen (z.B. Versicherung überprüfen)
- Sie haben auch ausreichend Zeit, Ihren Weiterbildungsplan für alle im Unternehmen tätigen Immobilienverwalter fortzuschreiben und passende Seminare zu besuchen
Fazit: Insgesamt ist ein zügiges Antragsverfahren in diesem Herbst besser möglich als im Frühjahr 2019
Unser Tipp: Starten Sie jetzt! Wer abwartet und im Februar auf seine Registerauszüge warten muss, könnte seine 34c-Zulassungsfrist bei der IHK verpassen, da Sie die Bestätigungen noch VOR dem IHK-Antrag organisieren müssen.
Informationen zur Gesetzesnovelle und zum Antrag finden Sie hier:
Welche Immobilienverwalter betroffen sind
Wie die neue Gewerbezulassung abläuft
Welche Weiterbildungen für Wohnungsverwalter geeignet sind
*Ausnahme Aschaffenburg
Weitere verlässliche Informationen / Empfohlene Links
Die gtw hat für Sie wichtige Links zusammengetragen. Sie finden sie in dieser pdf: FAQ Presse Verwalter-Berufszulassung.
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