Vorsicht vor Falsch- und Altmeldungen zum Thema Sachkundenachweis!

Stand 1.7.17: Wir bitten alle, die sich im Immobilienwesen professionalisieren wollen, das Internet kritisch zu lesen! Derzeit ist das WWW noch voll mit falschen und veralteten Meldungen über die angeblich kommende Sachkundeprüfung für Makler und WEG-Verwalter. Die Gesetzesnovelle wurde in der vorgeschlagenen Form nicht eingeführt, sondern abgeschmettert, viele Aussagen stehen dennoch veraltet im Netz.

 

Richtig ist: Es gibt keine Eingangsprüfung zur Zulassung in diese Berufe. Jeder, der Immobilienmakler, Mietenverwalter oder WEG-Verwalter werden möchte, kann dies mit der entsprechenden Gewerbeerlaubnis tun.
Stand 1.8.18: Eingeführt wurde eine Gewerbezulassung für Wohnimmobilienverwalter und eine Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler.

 

Sachkundenachweis -FAQ

Wer ist betroffen?

• Alle, die Immobilien zum Kauf vermitteln oder den Nachweis zum Abschluss erbringen. = Immobilienmakler
• Alle, die Wohnungseigentumsgemeinschaften nebst Sondereigentum gewerblich verwalten. = WEG-Verwalter
• Alle, die Wohnungen gewerblich (für andere gegen Entgelt) vermieten und verwalten. = Mietverwalter – das ist neu!
• Alle, die an diesen 3 Tätigkeiten mit Kundenkontakt mitwirken

 

In welcher Form soll künftig der Fachkundenachweis erbracht werden?

Entgegen der bisherigen Bemühungen der Verbände wird keine bestandene Sachkundeprüfung verlangt! Der Immobilien-Gewerbetreibende soll fortlaufend, spätestens alle 3 Jahre mindestens 20 Stunden immobilienbezogene Weiterbildung nachweisen können. Dies ist z. B. durch Teilnahmebescheinigung eines Bildungsinstitutes zu bestätigen, aus dem die Menge der Unterrichtseinheiten und die Unterrichtszeiten hervorgehen. Bei der gtw sind diese Bescheinigungen in den frei buchbaren Seminaren und Lehrgängen üblicher Standard und in der Lehrgangsgebühr enthalten.

Wie muss die Berufszulassung beantragt werden?

Eine Zulassung gemäß § 34c GewO. Näheres hierzu finden Sie in den neuen FAQ der gtw von August 2018.  Es werden für den Gewerbeschein Kosten anfallen. Voraussichtlich wird ein polizeiliches Führungszeugnis, sowie je nach Tätigkeitsbereich, eine Berufshaftpflicht- und ggf. Vermögensschadenversicherung verlangt.

Was ist neu in der Regelung?

Neu ist, dass nicht nur Immobilienmakler und WEG-Verwalter, sondern auch Mietwohnungsverwalter Weiterbildung nachweisen müssen.

Gibt es eine Regelung für „alte Hasen“?

Nein.  Jeder, auch erfahrene Immobilienprofis müssen künftig Weiterbildungsnachweise vorlegen und die Gewerbezulassung nachholen. Wo und wie sie vorzulegen sind  und welche Inhalte jeweils anerkannt werden, ist seit kurzem definiert worden durch die neue MaBV und in den Ausführungsverordnungen der Bundesländer.

Gibt es eine Regelung für qualifizierte Mitarbeiter?

Ja. IHK-geprüfte Immobilienkaufleute und Immobilienfachwirte IHK bekommen einen 3-jährigen Weiterbildungsaufschub am Anfang, direkt nach Erreichen des IHK-Abschlusses.

Gibt es eine Übergangsfrist? Wann geht es los?

Ja, es bleibt genug Zeit, sich vorzubereiten. Die Übergangsfrist hat am 1.8.2018 begonnen und läuft bis 31.3.19. Die Gesetzgebung ist nun abgeschlossen. Am 22.9.17 wurde der Entwurf nicht angefochten, sondern beschlossen.  
Thematisch passende Fachlehrgänge und Seminare der gtw sind sehr gut geeignet, diesen Bedarf zu decken. Welche Seminare genau passen, finden Sie auf den Übersichtsseiten “Sachkunde für Hausverwalter” und “Sachkunde für Immobilienmakler“. Auf diesen Seiten halten wir auch Merkblätter mit Informationen für Ihre Gewerbeanmeldung bereit.

 

Wo finde ich aktuelle Information?

Die gtw Weiterbildung hat aus aktuellem Anlass, nach Einführung der Verordnung weitere Newsmeldungen für Sie verfasst, damit Sie sich besser orientieren können: 

Was bedeutet die neue Berufszulassung für mich?
Wie läuft die Gewerbeanmeldung für Wohnimmobilienverwalter künftig ab?
Welche Weiterbildungen sind geeignet?

 

Leider sind selbst die seriösen Verbände nicht so schnell mit neuen Pressemeldungen. Dies ist zu bedauern. Hier beim Bundestag und beim BMWI gibt es zuverlässige Informationen zum aktuellen Stand der Gesetzgebung und zur neuen Regelung:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/berufszulassungsregelung-gewerbliche-immobilienmakler-wohnimmobilienverwalter.html
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/vierte-vo-zur-aenderung-der-makler-und-bautraeger-vo.html
https://dbtg.tv/fvid/7122982 und alle auf dieser Seite angezeigten weiteren Links.

Eine Zusammenfassung der Sitzungsergebnisse finden Sie in aller Kürze hier im Dokumentations- und Informationssystem des dt. Bundestags: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/764/76493.html

 

Bitte betrachten Sie bei Webseiten immer das Datum der Erstellung, den Autor und seine Absichten. Wenn Sie diese Daten nicht sicher herauslesen können, verwerfen Sie diese Information/Seite  lieber. – Zur Berufszulassung /Sachkundenachweis für Immobilienmakler und –verwalter ist Stand August 2018 aktuell, alles was älter ist, ist im Zweifel schon veraltet oder die Information ist unvollständig (z.B.Ausführungsbestimmungen noch nicht berücksichtigt).

 

Für bereits tätige Immobilienverwalter und Makler startet die Weiterbildungspflicht bereits jetzt. In 3 Jahren sollen Sie ausreichend Weiterbildungszeit vorweisen können.
Wenn Sie sich jetzt für einen Lehrgang zum Geprüften Immobilienverwalter oder Geprüften Immobilienmakler, zum Geprüften Immobilienfachwirt IHK oder Immobilienkaufmann IHK interessieren, sind Sie fachlich gut aufgestellt und haben Sie einen zeitlichen Vorsprung, Ihr Unternehmen gegen den Wettbewerb zu rüsten, und ausreichend Weiterbildungszeit für die nächsten 3 Jahre zu sammeln.

 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg in der Immobilienwirtschaft –  einer vielfältigen und spannenden Branche, die für jeden etwas zu bieten hat.
Wir freuen uns auf Ihre Fragen unter Telefon 089- 45 23 45 60
Ihr gtw-Team

 

gtw Weiterbildung für die Immobilienwirtschaft, München

Seite erstellt zum 1.7.17, aktualisiert am 7.8.18