Ministerium konkretisiert die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und -Makler
In dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Berufszulassung, welches zum 01.08.18 in Kraft getreten ist, ist neu eine Weiterbildungspflicht enthalten: Alle Wohnungsverwalter und Immobilienmakler müssen nach einer Übergangsfrist regelmäßig Weiterbildung von 20 Stunden in drei Jahren nachweisen. Das Wirtschaftsministerium hat in einem Referentenentwurf vom 19.10.17 erstmals Regeln dazu veröffentlicht. Immobilienverbände haben bereits Verbesserungen angemahnt, [...]