15.06.2023
Solarpaket I der Bundesregierung setzt weitere Anreize für Mieterstrom-Modelle
Die Bundesregierung hat die geplanten Verbesserungen für “gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen”, also Mieterstrom-Modelle, im Rahmen des sogenannten “Solarpakets I” Anfang Mai 2023 konkretisiert. Dabei sollen im Zuge der PV-Strategie des BMWK die bestehenden Mieterstrom-Modelle weiter vereinfacht und entbürokratisiert werden. Ziel ist es, die Anzahl der PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und kleineren Gewerbeimmobilien deutlich zu erhöhen. Bis 2026 ist der Zubau von 11 Gigawatt als Zielmarke definiert. Auch kleinere Mehrparteiengebäude sollen mehr als bisher vom Mieterstrom profitieren, um damit die Versorgung von Mieter/innen mit PV-Strom vom “eigenen Dach” in der Breite zu ermöglichen.
“Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage” als Mieterstrom-Modell im Solarpaket I
Nach dem in Österreich bestehenden Modell der “gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage” (siehe nebenstehende Grafik) sollen Strommengen aus einer PV-Anlage hinter dem Netzverknüpfungspunkt anteilig den Bewohner/innen zugerechnet werden können. Der Solarstrom wird dabei nach einem bestimmten Schlüsse im Haus verteilt und vom Gesamtverbrauch des jeweiligen Haushalts abgezogen. Das Wahlrecht der Mieter/innen für die Teilnahme oder Nichtteilnahme an diesem Stromversorgungsmodell bleibt weiter bestehen. Die Belieferung des Reststroms (d. h. die benötige Strommenge, die nicht über die PV-Anlage erzeugt werden kann – bspw. nachts oder in den sonnenarmen Monaten des Jahres) erfolgt über die bestehenden Stromlieferverträge. Für den Anlagenbetreiber – entweder der Immobilieneigentümer oder die Wohnungseigentumsgemeinschaft – entfallen die bisher bestehenden Lieferantenpflichten. Technisch ermöglicht werden soll dies im gesetzlich verankerten “Smart-Meter”-Rollout. Demzufolge kann durch Einbau virtueller Summenzähler eine aufwändige Messtechnik vermieden werden. Zusätzlich sollen steuerliche Hürden weiter abgebaut werden. Unter anderem sollen Körperschaften weiterhin gemeinnützig bleiben können, wenn sie PV-Strom erzeugen.
Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahme künftig gesetzlich verankert
Auch die in der Vergangenheit oft strittige Anbringung sogenannter “Balkonkraftwerke” soll in das Wohnungseigentumsgesetz als “privilegierte Maßnahme” aufgenommen werden, so dass Mieter/innen und Eigentümer/innen künftig Balkonmodule einfacher anbringen und nutzen können. Auch dafür sollen noch bestehende bürokratische Hürden (Meldung bei der Bundesnetzagentur und Einbau spezieller Stecker) fallen.
Das Solarpaket I soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause, die am 7. Juli 2023 beginnt, im Kabinett beraten werden.
Mieterstrom – neue Herausforderung für Immobilienverwaltungen
Die aktuellen Entwicklungen für den beschleunigten Ausbau der PV-Anlagen aus bundesdeutschen Dächern sowie der Wunsch der Bewohner/innen nach einer sicheren und kostenstabilen Versorgung mit elektrischer Energie stellt zunehmend auch Hausverwaltungen vor neue Herausforderungen, etwa mit Blick auf die Erstellung der Nebenkostenabrechnung für Mieter/innen oder bei der Berechnung des Hausgelds für Wohnungseigentümer/innen. So verzeichnen WEG-Verwaltungen zunehmend Anfragen seitens der Eigentümergemeinschaften zum Thema Mieterstrom. Früher oder später werden sich die Immobilienverwaltungen mit der Thematik konkret auseinandersetzen müssen, um die Fragen der Eigentümer/innen sachgerecht beantworten zu können.
Unsere Workshops zum „Mieterstrom“ für Privateigentümer/innen von Mehrfamilienhäusern und WEG-Verwaltungen
Die Umsetzung von Mieterstromprojekten wird vielfach noch als zu komplex und schwierig empfunden. Diese Komplexität lässt sich jedoch deutlich reduzieren, wenn die verschiedenen Betreibermodelle für die Umsetzung einer Mieterstromanlage bekannt und transparent sind. Dieses Ziel verfolgen die beiden neu aufgelegten Workshops der gtw Weiterbildung in München. Die gtw bietet Ihnen im Rahmen der eintägigen Workshops eine Orientierung im gefühlten „Dschungel“ der verschiedenen Mieterstrommodelle auf Grundlage der aktuellen Entwicklungen. In den Workshops werden nicht nur wichtige Grundlageninformationen vermittelt, sondern die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Betreibermodelle nachvollziehbar erläutert und ausführlich diskutiert. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft wohnen, ein vermietetes Mehrfamilienhaus verwalten oder ein Gewerbeobjekt betreiben.
Sie erfahren auf Basis der aktuellen gesetzlichen Vorgaben, wie Sie Mieterstromprojekte erfolgreich, kostengünstig und rechtssicher umzusetzen können.
Die gtw Weiterbildung bietet Seminare für unterschiedliche Zielgruppen an:
- Mieterstrom für Privateigentümer – für private Eigentümer/innen von Mehrparteienhäusern und Mietverwalter/innen
- Mieterstrom für WEG – für WEG, WEG-Beirät/innen und WEG-Verwalter/innen
Die Termine für die Workshops (in München vor Ort oder online) finden Sie unter “Seminare” auf unserer Website.
Sie wollen gezielt Ihre Karriere in der Immobilienwirtschaft voranbringen?
Der nächste 12-monatige berufsbegleitende Lehrgang zum/zur „Geprüften Immobilienfachwirt/in (gtw) & (IHK)“ mit begleitenden Präsenzveranstaltungen in 4-wöchigem Rhythmus in München startet am 24. August 2023.
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Am 25. Juli 2023 startet unser 8-monatiger Lehrgang mit ergänzendem Onlineunterricht zum/zur „Geprüften Immobilienverwalter/in (EBZ|gtw|VDIV Deutschland)“ – geeignet für Quereinsteiger/innen in der WEG- und Mietverwaltung.
2-in-1: In diesem Lehrgang wird Ihnen das erforderliche Fachwissen für die Prüfung zum “Zertifizierten Verwalter” gem. § 26a WEG vermittelt.
Gerne beraten wir Sie individuell, welches unserer Angebote mit Ihren persönlichen Karrierezielen am Besten korrespondiert.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme – persönlich, telefonisch oder per E-Mail