Nach über einem Jahr Stillstand hat die Bundesregierung nun den Sachkundenachweis als Gesetzentwurf beschlossen.

20.12.16, Makler und erstmals auch gewerbliche Wohnungseigentumsverwalter müssen Kriterien zur Berufszulassung erfüllen.
Dazu wird § 34c der Gewerbeordnung erweitert. Nachzuweisen sind wie bisher Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse und neu ein verbindlicher Sachkundenachweis. WEG-Verwalter brauchen zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung. Ausgenommen von dem Gesetz sind gewerbliche Mietenverwalter, Verwalter von eigenen Immobilien oder Eigentümergemeinschaften in Selbstverwaltung. Den Wortlaut des Gesetzentwurfes finden Sie in diesem PDF.

Alte Hasen Regelung

Makler und Verwalter, die vor Inkrafttreten des Gesetzes nachweisbar ununterbrochen 6 Jahre tätig waren, von der Sachkundeprüfung befreit sind. Alle anderen müssen eine Prüfung vor der IHK ablegen. Deren Inhalt und Ablauf wird vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag DIHT noch festgelegt werden. Höchstwahrscheinlich decken die einschlägigen Lehrgänge der gtw schon jetzt fast alle Inhalte der zukünftigen Prüfung ab. Sobald genaue Stoffpläne vorliegen werden wir Anpassungen vornehmen. Wir informieren dann unsere Interessenten und Absolventen, wie sie sich sicher und mit möglichst wenig Aufwand auf die IHK-Prüfung vorbereiten können.
Sachkundennachweis

2018 mögliche Übergangsfrist

Der Dachverband der Immobilienverwalter DDIV rechnet mit einer Verkündung des Gesetzes im ersten Quartal 2017. In Kraft treten könnte das Gesetz dann zum Ende 2017. 2018 würden dann die 12 Monate Übergangfrist laufen innerhalb der der Nachweis erbracht werden könnte. Wer bis zum Ende der Übergangsfrist die Nachweise nicht erbracht hat, darf die Tätigkeit als Makler oder Verwalter nicht mehr ausüben, da auch bestehende Altgenehmigungen §34c für Makler automatisch ungültig werden.
Guter Rat: mit Gelassenheit jetzt Wissen schaffen

Viele Verbände, Firmen, Verlage informieren nun über diesen Gesetzesentwurf. Trotz aller Aufmerksamkeit besteht kein Grund zu Schnellschüssen. gtw-Institutsleiter Christian Szeibert rät Interessenten und Absolventen: „Nehmen Sie Ihre sowieso geplante Weiterbildung jetzt in Angriff. Verschieben Sie nichts. Verschaffen Sie sich jetzt das Wissen, das Sie ganz nah an die Prüfung heran oder darüber hinaus führt. Sie brauchen dann in der Übergangszeit nur noch den letzten Schritt zu tun.“ Die Verbände gehen nach wie vor davon aus, dass die Berufsabschlüsse zum Immobilienkaufmann oder zum Geprüften Immobilienfachwirt (IHK) für die Sachkundeprüfung anerkannt werden.

Wir informieren und begleiten unsere Teilnehmer und Absolventen – wie gewohnt – zum Erfolg.

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