Hausverwaltung Stempel

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01.12.2021 Update

Rechtsverordnung zur IHK-Sachkundeprüfung „Zertifizierter Verwalter“ liegt vor

Das Bundesjustizministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hatte am 4. Juni 2021 den Entwurf für die Rechtsverordnung zur Ausgestaltung der künftigen öffentlich-rechtlichen IHK-Sachkundeprüfung vorgelegt. Seit dem 27.09.2021 liegt nun die Rechtsverordnung in der endgültigen Fassung vor und wurde – unter einer Einschränkung – im Rahmen der Bundesratssitzung am 26.11.2021 rechtskräftig verabschiedet.

Umfang und Inhalt der IHK-Sachkundeprüfung

Nach § 26a Abs. 1 WEG darf sich als „zertifizierter Verwalter“ bezeichnen, „wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt“.

Die Prüfung, die vor der IHK abzulegen ist, wird laut der nun vorliegenden endgültigen Fassung der Rechtsverordnung aus einem 90-minütigen schriftlichen Prüfungsteil sowie einer 15-minütigen mündlichen Prüfung bestehen. Die schriftliche Prüfung kann „mithilfe von Papier oder elektronischen Medien“ oder durch eine Kombination durchgeführt werden. Die mündliche Prüfung kann auch als Gruppenprüfung von bis zu fünf Prüflingen stattfinden und dauert dann 75 Minuten (5 x 15 Minuten). Das Bestehen der schriftlichen Prüfung setzt die Teilnahme an der mündlichen Prüfung voraus. Die teilnehmenden IHKen müssen dafür Prüfungsausschüsse einrichten.

Die Prüfungsinhalte orientieren sich an den Sachgebieten des § 34c Abs. 2a GewO sowie der Anlage 1B der MaBV.
Update 27.09.2021: In Anlage 1 der Rechtsverordnung sind die Prüfungsgegenstände konkretisiert. Folgende Themengebiete werden geprüft:

  1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft (Grundkenntnisse u. a. Versicherungsarten sowie Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich)
  2. Rechtliche Grundlagen (vertiefte Kenntnisse u. a. WEG, Themen aus dem BGB, Grundbuch, Berufsrecht, Heizkostenverordnung)
  3. Kaufmännische Grundlagen (vertiefte Kenntnisse u. a. Grundzüge ordnungsgemäßer Buchführung, Sonderumlage/Erhaltungsrücklage, Hausgeld, Mahnwesen)
  4. Technische Grundlagen (vertiefte Kenntnisse u. a. Baustoffe, Verkehrssicherungspflichten, Fördermitteleinsatz, Erkennen von Mängeln)

Wer die Sachkundeprüfung bestanden hat, darf sich fortan als „Zertifizierter Verwalter“ bezeichnen. Dies wird anhand Zertifikats dokumentiert, das den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort des Prüflings sowie das Datum der Prüfung und derjenigen IHK trägt, bei der die Prüfung abgelegt wurde. Das Prüfungszertifikat ist zeitlich unbefristet.

Für die Prüfung wird voraussichtlich eine Gebühr in Höhe von 340,- € erhoben; sie kann beliebig oft wiederholt werden.

Einige Personengruppen von IHK-Sachkundeprüfung befreit

Die Rechtsverordnung des BMJV legt fest, welche Personen aufgrund anderweitiger Qualifikationen von der Prüfung vor der IHK befreit werden. Der Entwurf der Rechtsverordnung vom 04.06.2021 sah zunächst nur die im Gesetz genannten Personen vor: Personen, die über einen immobilienwirtschaftlichen Hochschulabschluss oder über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Immobilienkauffrau/Immobilienkaufmann oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen sowie Personen mit Befähigung zum Richteramt (§ 26a, Abs. 2 Nr. 4 WEG).

Diese Personen werden denjenigen, die die Prüfung erfolgreich absolviert haben, „gleichgestellt“. Zunächst war vorgesehen, dass sich der als “gleichgestellt” klassifizierte Personenkreis nicht mit dem Titel “Zertifizierter Verwalter” schmücken darf. Dies hat der Bundesrat in seiner Beschlussfassung zur Verordnung am 26.11.2021 moniert. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte deshalb nur unter der Einschränkung, dass sich auch “gleichgestellte” Personen offiziell als “Zertifizierter Verwalter” bezeichnen dürfen.

Update 27.09.2021: Die Immobilienfachwirt/innen sind gemäß der nun vorliegenden endgültigen Fassung der Rechtsverordnung ebenfalls “gleichgestellt”. Das heißt, dass Geprüfte Immobilienfachwirt/innen mit IHK-Abschluss ebenfalls von der Sachkundeprüfung zum “Zertifizierten Verwalter” befreit sind.

WEG- bzw. Hausverwaltungen als „zertifizierte Verwalter“?

In der Rechtsverordnung des BMJV wurde festgelegt, unter welchen Voraussetzungen sich „juristische Personen und Personengesellschaften als zertifizierte Verwalter bezeichnen dürfen“ (§ 26a, Abs. 2, Nr. 3 WEG). Der Bundesrat hat diese Regelung weiter gefasst: Das ist lt. Beschlussfassung des Bundesrats vom 26.11.2021 dann der Fall, “[…] wenn die bei ihnen Beschäfigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder nach § 7 der Beschlussfassung einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind.”

Beschäftige, die der Zertifizierungspflicht unterliegen

Generell unterliegen solche Mitarbeiter/innen, die „unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung beschäftigt“ sind, der Zertifizierungspflicht. Dies ist der Fall, wenn diese bspw. Eigentümerversammlungen leiten oder außerhalb einer Versammlung Entscheidungen als Verwalter/in treffen. Ausgenommen sind diejenigen Mitarbeiter/innen eines Unternehmens, die untergeordnete Tätigkeiten im Sinne der Rechtsverordnung ausführen, bspw. Mitarbeiter/innen im Sekretariat oder Hausmeister/innen. Auch Geschäftsführer/innen, die nicht mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, müssen die Prüfung nicht ablegen.

Übergangsregelung für bereits bestellte WEG-Verwalter/innen

Ab dem 1. Dezember 2022 (und damit zwei Jahre nach Inkrafttreten der WEG-Reform von 2020) wird nur noch die Bestellung eines „zertifizierten Verwalters“ einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen.

WEG-Verwalter/innen, die bereits vor dem Inkrafttreten der WEG-Reform am 01.12.2020 für eine Wohnungseigentümergemeinschaft tätig waren, unterliegen bis zum 1. Juni 2024 einer Übergangsfrist und gelten bis dahin gegenüber den Wohnungseigentümern einer Gemeinschaft als zertifiziert.

 

Vorbereitungsseminar zur IHK-Sachkundeprüfung in Vorbereitung

Die gtw Weiterbildung GmbH wird ab Frühjahr 2022 ein mehrtägiges Seminar zur Vorbereitung auf die öffentlich-rechtliche IHK-Sachkundeprüfung anbieten. Dieses Vorbereitungsseminar wird alle Themen abdecken, die Gegenstand der Prüfung sein können – inklusive Themen zu technischen Grundlagen (u. a. Haustechnik, Instandhaltungs- und Instandsetzungsplanung, energetische Gebäudesanierung und Modernisierung sowie barrierefreie und altersgerechte Umbauten).

Das Vorbereitungsseminar wird zu gegebener Zeit auf unserer Website unter “Seminare” veröffentlicht.

Ein Merkblatt mit den allen Informationen finden Sie hier zum Download.