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03.04.2023

Das Qualifizierungschancengesetz fördert Hausverwaltungen bei Weiterbildung ihrer Beschäftigten

Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat ergeben, dass ein Großteil deutscher Unternehmen nichts von den Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) weiß bzw. nicht ausreichend darüber informiert ist.

Dabei bietet dieses Gesetz vor allem für kleine und mittelständische Betriebe eine gute Möglichkeit, die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit kostengünstig oder sogar kostenlos für die künftigen beruflichen Herausforderungen rüsten zu lassen. Neben der bis zu 100 %-igen Förderung der Lehrgangskosten ist auch eine teilweise Übernahme der Lohnkosten möglich.

Welches Ziel verfolgt das Qualifizierungschancengesetz?

Ziel des QCG ist es, unqualifiziertes bzw. nicht ausreichend qualifiziertes Personal bereits in den Betrieben und Unternehmen zu schulen, um einer möglichen drohenden Arbeitslosigkeit aufgrund fehlenden Know-hows durch rechtzeitige Intervention gegenzusteuern. Dabei sollen Mitarbeiter/innen auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet werden.

Möglich sind in diesem Rahmen sowohl abschlussorientierte Qualifizierungen als auch sog. „Anpassungsqualifizierungen“ für Personen mit bereits vorhandenem Berufsabschluss.

Welche Voraussetzungen für eine Förderung gibt es?

Damit Betriebe eigene Mitarbeiter/innen über das QCG fördern lassen können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • ein gültiger Arbeitsvertrag, der mindestens über den Zeitraum der Qualifizierungsfortbildung andauert,
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung der betroffenen Person muss mindestens vier Jahre zurückliegen,
  • die betroffene Person darf nicht bereits eine andere Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit innerhalb der vorangegangenen vier Jahre erhalten haben.

Das Potenzial für Hausverwaltungen

Auch Hausverwaltungen haben über das Qualifizierungschancengesetzes die Möglichkeit, ihre Beschäftigten in Kooperation mit einem zertifizierten Träger wie der gtw Weiterbildung GmbH zu Geprüften Immobilienverwalter/innen qualifizieren zu lassen.

Unser berufsbegleitender Kombinationslehrgang „Geprüfte/r Immobilienverwalter/in (EBZ|gtw|VDIV Deutschland)“ erfüllt alle notwendigen Kriterien für eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des QCG.

Der nächste 8-monatige Lehrgang, der besonders auch für Quereinsteiger/innen in die WEG- und Mietverwaltung geeignet ist, startet am 25. Juli 2023 in der Onlinevariante. Der Lehrgang besteht aus einem Selbststudium anhand von zertifizierten und staatlich zugelassenen Unterlagen in Kombination mit ergänzendem Live-Onlineunterricht (etwa 1 x monatlich) durch erfahrene Immobilienprofis. Fordern Sie weitere Informationen zu unserem Lehrgangskonzept sowie den Studienzeitplan mit allen Details zum zeitlichen Ablauf bei uns an.

Online-Informationsveranstaltung für Hausverwaltungen am 4. Mai 2023 – 15 Uhr

Nähere Informationen zum Qualifizierungschancengesetz und welche Vorteile sich daraus für Ihr Unternehmen ergeben können, erhalten Sie im Rahmen unserer ca. 1-stündigen virtuellen Infoveranstaltung am Donnerstag, den 4. Mai 2023 um 15:00 Uhr  und auf Anfrage.
Melden Sie sich zur Online-Infoveranstaltung an unter info@gtw.de. Sie erhalten dann 1-2 Tage vor der Veranstaltung die Zoom-Einwahldaten von uns per E-Mail.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme – persönlich, telefonisch oder per E-Mail