Immer wieder beginnen bei uns Teilnehmerinnen und Teilnehmer z. B. den Lehrgang Immobilienfachwirt mit einem supergenialen Stipendium im Hintergrund: das Weiterbildungsstipendium oder die Begabtenförderung.

Wir erklären hier, wer wie davon profitieren kann und wie der Ablauf der Weiterbildungsjahre geplant werden sollte.

 

 

 

 

Was ist das Weiterbildungsstipendium? 

Es ist für alle jungen Ausbildungsabsolvent/inn/en unter 25 Jahre interessant, die mit 87 IHK-Punkten oder besser abgeschlossen haben. Der/die Teilnehmer/in trägt dann nur 10 % seiner Lehrgangsgebühr und Prüfungskosten – das ist einfach legendär.

Der maximal beantragbare Förderbetrag beläuft sich auf 7200 € innerhalb von 3 Jahren.
Wichtig ist: Die Förderung muss unbedingt VOR dem ersten Lehrgangsbeginn beantragt und genehmigt werden.

Die SBB (Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung, Bonn) koordiniert im Auftrag die bundesweite Durchführung dieses Förderprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

 

Was genau wird gefördert?

Die Website der SBB Stipendien schreibt:

  • „Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:
  • Maßnahmekosten
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten
  • Notwendige Arbeitsmittel (…)
  • Prüfungskosten
  • IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme.“

 

Welche Lehrgänge und Seminare sind förderbar?

Bei der gtw ist der Lehrgang „Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (gtw/IHK)“ prinzipiell förderbar, sogar unabhängig davon, ob eine IHK-Prüfung angestrebt wird. Aber auch der Lehrgang “Geprüfte/r Immobilienverwalter/in (EBZ|gtw|VDIV Deutschland)” kann gefördert werden, wenn er zeitlich passend liegt. Zusätzlich sind zum aktuellen Berufsbild oder Fernlehrgang passende Kurse förderfähig, wenn sie im 3-Jahres-Förderzeitraum liegen.

 

 

 

 

Wir empfehlen daher allen jungen Absolventen der Ausbildung Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau, einmal zu überprüfen, ob sie

  • Zu Förderbeginn jung genug sind (höchstens 24 Jahre alt, mit kleinen Ausnahmen)
  • Ihr IHK-Zeugnis gut genug ist (mind. 87 Punkte oder mind. Durchschnittsnote 1,9)
  • Sie diesen Abschluss in einer dualen Ausbildung erreicht haben (Betrieb + Berufsschule)
  • Sie fest angestellt sind für mindestens 15 Stunden pro Woche (auch freigestellt), möglichst in der Immobilienbranche
  • Der angestrebte Lehrgang, z. B. Immobilienfachwirt, zu Ihrer Immobilien-Ausbildung oder zu Ihrer aktuellen Berufserfahrung passt und dies weiter fördert
  • Der Unterricht des angestrebten Lehrgangs mindestens bis Ende September des ersten Antragsjahres läuft
  • Sie spätestens bis Ende September des ersten Förderjahres eine erste passende Weiterbildung besuchen

Daher lohnt sich in diesem Fall eine Anfrage bei der prüfenden IHK Ihrer Immobilienkaufmann-Abschlussprüfung.

 

Bitte erkundigen Sie sich dort auch nach den örtlichen Annahmefristen für Ihre Förderungsbewerbung. An der IHK München-Oberbayern ist der jährliche Bewerbungsschluss derzeit Ende Februar. Nach Februar können für das aktuelle Jahr keine weiteren Stipendiaten mehr in das Förderprogramm aufgenommen werden.

Eine Bewerbung für das Folgejahr ist in München erst ab April möglich. Die Entscheidung über die Förderung trifft die SBB jedoch erst im März des Folgejahres, so dass sich ein Antrag im April nur wenig lohnt. Förderzahlungen beginnen immer erst ab April.

 

 

Wie ist der Ablauf?

Ideal läuft es, wenn Sie sich bis Februar auf die Förderung bewerben und  bei SBB die Weiterbildung zum Immobilienfachwirt oder Immobilienverwalter ab Mai oder ab Herbst beantragen. D. h. hier ist Ihre Planung im Vorfeld nötig.

Wenn Sie die Bewerbungsfrist verpassen, kann Ihr Lehrgangsbeginn Fachwirt oder Verwalter erst im 2. Jahr des Förderzeitraums liegen, und es wird mit vorbereitenden Seminaren wie z.B. Buchführung in der Immobilienwirtschaft, bis Ende September des 1. Förderjahres begonnen.

Wichtig ist, dass Sie bis Ende September des ersten Förderjahres die erste Weiterbildung beantragt, genehmigt und begonnen haben. Andernfalls verlieren Sie den Stipendienplatz.

 

Wer wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert junge Immobilienkaufleute und Bürokaufleute, allerdings nur, wenn sie derzeit, nach ihrer Ausbildung in der Immobilienwirtschaft tätig sind. Also auch Bürokaufleute, die in der Hausverwaltung, im Bauprojektmanagement, beim Bauträger oder Immobilienmakler arbeiten und den Immobilienfachwirt Lehrgang besuchen wollen, können die Förderung erreichen!

 

Wie stehen die Chancen?

Ein Wehrmutstropfen bleibt: Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Förderplätzen zur Verfügung. Sind diese aufgebraucht, muss die SBB weitere Bewerber für dieses Bewerbungsjahr ablehnen. Man kann die Förderung natürlich nicht einklagen. IHK-Absolventen des Immobilienfachwirt erhalten aber auf jeden Fall den Meisterbonus von 1500 € der Bayrischen Staatsregierung, solange verfügbar.

 

Wo beantrage ich das Stipendium?

Wichtige erste Fragen zum Stipendium beantwortet Ihnen die

gtw-Schulungsleiterin Anita Sander führte das Telefoninterview mit Frau Nicole Bestler, IHK München-Oberbayern, Förderstelle und verfasste für Sie diesen Beitrag. Änderungen, Missverständnisse und Irrtümer bleiben vorbehalten.

Dies ist ein Beitrag der Reihe “Fragen an die gtw” – FAQ

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Hier kommen Sie zum Lehrgang Immobilienfachwirt der gtw.