Ab August 2018 sind alle in der gewerblichen WEG-Verwalter und Mietwohnungsverwalter zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet. Viele Hausverwaltungen machen sich nun auf die Suche nach Weiterbildungen für Wohnimmobilienverwalter. Auch wenn es nur 20 Zeitstunden in 3 Jahren sein müssen, ist es wichtig, dass diese Seminarstunden einerseits einen anrechenbaren Inhalt haben, und andererseits auch die Form der Bescheinigung durch das Institut korrekt ist. Sonst sind sie nicht anrechenbar für die Weiterbildungspflicht.

Lesen Sie weiter und erfahren Sie wichtige Informationen zur neuen Regelung.

Dies ist ein Beitrag aus der Reihe “FAQ zur neuen Berufszulassung für Wohnungsverwalter”. 

Welche Weiterbildungen für Wohnimmobilienverwalter können anerkannt werden?

Laut Verordnung soll sich der Seminarinhalt aus Themen der Anlage 1B der MaBV2018 für Verwalter bedienen. Der Kurs muss nicht alle Inhalte abdecken. Die Seminarthemen dürfen Sie aus den Themen der Anlage 1B MaBV frei wählen.

Den anerkennbaren Themenkatalog finden Sie in der neuen MaBV näher definiert (hier gekürzte Darstellung, Überschriften):

B. Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter
1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft
2. Rechtliche Grundlagen
3. Kaufmännische Grundlagen
4. Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten
5. Verwaltung von Mietobjekten
6. Technische Grundlagen der Immobilienverwaltung
7. Wettbewerbsrecht
8. Verbraucherschutz

Erfahrungsgemäß werden Seminarsuchende bei Fachinstituten der Immobilienwirtschaft schnell fündig. Diese sind derzeit dabei solche Sachkundeseminare zu entwickeln. Es werden darüber hinaus auch Seminare und Lehrgänge bei den örtlichen IHK-Akademien angeboten.

Beachten Sie bitte:
Nicht nur Seminare mit speziellen Titeln wie „IHK Sachkundenachweis Hausverwalter“ oder „Hausverwalter/in IHK“ bereiten fundiert vor. Mit vielen weiteren Seminaren können Sie die Fortbildungspflicht für Verwalter decken und dabei nach Ihrem Bedarf auswählen.

Achten Sie darauf, dass das Seminar auf der Teilnahmebestätigung folgendes ausweist:

  • Seminarumfang in Zeitstunden
  • Vor- und Nachname des Teilnehmers
  • Datum des Seminars
  • Inhalte des Seminars
  • Adresse und Kontaktdaten des Weiterbildungsanbieters

Zudem soll eine Seminarplanung vorausgegangen sein. Teilnehmer sollten zusätzlich zur qualifizierten Teilnahmebestätigung die Einladung zum Seminar und die Seminarbeschreibung aufheben. Es besteht eine Aufbewahrungspflicht für 5 volle Kalenderjahre nach Ende des Teilnahmejahrs für die Fortbildungsnachweise.

Die gtw hat extra für Wohnungsverwalter ein 3 tägiges Seminar entwickelt

Sachkunde für Hausverwalter 

mit dem Starter und Quereinsteiger ihre
Weiterbildungspflicht für 3 Jahre abdecken können.
Die Inhalte des Seminars decken weite Teile der Themen 4-5 aus Anlage 1B MaBV ab und gehen darüber hinaus.

Themen sind: Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten und Verwaltung von Mietobjekten, Miet- und WEG-Recht, Betriebskosten- und Heizkostenverordnung, allgemeine Kaufmännische Grundlagen und Sonderumlagen/Instandhaltungsrücklagen, Versicherungen.
Sie erhalten ein qualifiziertes Teilnahmezertifikat mit allen für Ihre Zulassung nötigen Angaben, wie bei der gtw üblich.

 

Darüber hinaus sind weitere Seminare und Lehrgänge der gtw für die Anrechnung der Fortbildungspflicht geeignet:
Betriebskosten und Hausgeld sicher abrechnen
Gepr. Immobilien-Verwalter/in (EBZ|gtw|VDIV Deutschland)
Buchführung in der Immobilienwirtschaft
Haustechnik für Wohnungsverwalter
Gepr. Immobilienfachwirt/in (gtw/IHK)
Immobilienkaufmann (EBZ/IHK)

 

Wer mehr als die 20 Stunden macht, ist dumm?
Im Gegenteil. Für Immobilienkaufleute IHK und Immobilienfachwirte IHK gilt sogar ein Aufschub der Fortbildungs-Pflicht für 3 Jahre nach bestandener Abschlussprüfung. Wenn Sie also ohnehin planen, sich umfassender fortzubilden, können Sie mit dem öffentlich-rechtlichen Titel „Immobilienkaufmann IHK / Immobilienkauffrau IHK“ oder „Immobilienfachwirt/in IHK“ Ihre Bildungspflicht sogar um 3 Jahre „pausieren“ und haben dann zusätzlich ein bundesweit sehr angesehenes Zertifikat, welches Ihnen Türen öffnet. Außerdem wird der Gesetzgeber zu stichprobenartigen Überprüfungen der Weiterbildungserfüllung übergehen. Betrachtet wird dann der zurückliegende 3-Jahres-Zeitraum. Länger laufende Lehrgänge sind hierbei prinzipiell günstig für die zeitliche Anrechnung.

 

Ich habe bereits Kurse gemacht, zählen diese auch?

Das kann sein. Hier ist eine zeitliche und eine inhaltliche Betrachtung nötig.

Zeitlich:
Da die Fortbildungspflicht nur nach Kalenderjahr betrachtet wird, kann der fachlich passende Seminaranteil von 2018 für Ihre gewerberechtliche Erlaubnis / Berufszulassung gelten. Auch wenn Sie Ihren §34c erst am 21.12.18 erhalten, sollen Sie bereits Ende 2020 für die Jahre 2018, ‘19 und ‘20 zwanzig Zeitstunden Seminarzeit gemäß Katalog vorweisen können. Für Teilnehmer der 2018 geendeten gtw-Seminare und Lehrgänge überprüfen wir auf Anfrage gern, ob und für welches Berufsbild Seminarzeit gesammelt wurde. Wir erstellen auf Wunsch qualifizierte Teilnahmenachweise für Ihre Berufszulassung. Laut Gesetzestext wirkt ein Abschluss Immobilienkaufmann/-frau IHK oder Immobilienfachwirt/in IHK für 3 Jahre aufschiebend. Erst 3 Jahre nach Zertifikatsjahr beginnt Ihre Fortbildungspflicht. Wer 2018 seinen z.B. IHK-Abschluss Immobilien-Fachwirt erreicht hat, darf für volle 3 Jahre die Seminarpflicht pausieren. Erst danach beginnt sein/ihr erster Weiterbildungszeitraum.
Aber auch andere Lang-Lehrgänge ohne IHK-Abschluss zählen bereits: Lehrgänge, die über den Jahreswechsel gehen, können für jedes Jahr einzeln zeitlich anrechenbar sein. Teilnehmer/innen der Lehrgänge Immobilienverwalter/in und Immobilienmakler/in bei der gtw können auch ohne einen IHK-Abschluss, aufgrund der Seminarstundenzahl von über 20 Zeitstunden im Lehrgang Ihre Weiterbildungspflicht bequem abdecken. 

Inhaltlich:
Inhaltlich können Weiterbildungen für Wohnimmobilienverwalter angerechnet werden, die inhaltlich in der Anlage 1B der Makler- und Bauträgerverordnung gelistet sind. Dies sind Inhalte der gtw-Seminare wie sie obigem unter FAQ-Abschnitt „Welche Weiterbildung kann gewertet werden?“ genannt wurden.

Unser Seminarangebot wächst. Bitte betrachten Sie also auch weitere Ergänzungen auf der gtw.de Website.

Wir möchten Sie einladen, sich fit zu machen für die kommenden Herausforderungen als Wohnungsverwalter.

Wir freuen uns auf Ihre Fragen,
rufen Sie uns an unter Tel.: 089-45 23 45 60

Ihr gtw-Team

 

Dies ist der 3.  Beitrag aus der Reihe “FAQ zur neuen Berufszulassung für Wohnimmobilienverwalter”. 
Die anderen beiden Beiträge finden Sie hier:

Die anderen beiden Beiträge finden Sie hier:

1. Was die neue Berufszulassungsregelung für Verwalter bedeutet.
2. Wie die neue Gewerbezulassung abläuft

Den gesamten FAQ-Beitrag finden Sie in voller Länge hier.

Weitere verlässliche Informationen / Empfohlene Links

Versicherungspflicht (Berufshaftpflichtversicherung), Kurszeit-Sammelpflicht und Gewerbeerlaubnis-Pflicht besteht erst ab 01.08.18, vorher ist kaum mit neuen Aussagen zu rechnen.

Die gtw hat für Sie wichtige Links zusammengetragen. Sie finden sie in dieser pdf: FAQ Presse Verwalter-Berufszulassung.

Dies ist ein Beitrag der Reihe “meistgefragte Fragen an die gtw” – FAQ

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